Mitteilungen

    September 2026

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    10. September 2026 | Allgemeine Verfügung eingeschränkter Wasserbezug (Verbot)
    Mitteilung vom:

    An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass die allgemeine Verfügung betreffend dem eingeschränkten Wasserbezug (Verbot) vom 2. Juli 2026 weiterhin Gültigkeit hat.

    Trotz des Regens in den vergangenen Tagen hält die Trockenheit weiterhin an, doch die Versorgungssicherheit ist nach wie vor gewährleistet.

    Die Gemeinde Bünzen ruft weiterhin zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser auf.

    Alle können zur Verringerung des Wasserverbrauches beitragen. Gartenflächen sind sparsam zu bewässern. Das Waschen von Fahrzeugen, das Reinigen von Vorplätzen und Strassen, das Benutzen von Sprinkleranlagen für Rasenflächen sowie Wasserbezüge für das Be- und Nachfüllen von Pools ist verboten. Jeglicher Wasserbezug ab Hydranten ist verboten (Aus-nahmen werden nur durch die Wasserversorgung bewilligt).

    Zuwiderhandlungen können mit einer Busse bis CHF 2'000 geahndet werden.

    Weiter bitten wir die Bevölkerung um umgehende Mitteilung an den Brunnenmeister, Andreas Kuhn, Bünzen (056 666 19 63) wenn Leitungsbrüche, Nässen in Landflächen oder Defekte an Hausinstallationen festgestellt werden.

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    10. September 2026 | Krankenkassen-Prämienverbilligung 2027
    Mitteilung vom:

    Das Verfahren für die Prämienverbilligung (PV) 2027 hat gestartet. Bis Ende September 2026 erfolgt der reguläre Hauptversand der Anmeldecodes an potenziell anspruchsberechtigte Personen. 

    Wer bis Ende September 2026 keinen Code für die PV 2026 erhalten hat, kann diesen ab Oktober 2026 unter www.sva-aargau.ch/pv bestellen. Die Prämienverbilligung muss jährlich neu angemeldet werden. 

    Die Antragsfrist läuft am 31. Dezember 2026 ab – danach können Sie keinen Antrag auf Prämienverbilligung 2027 mehr stellen.

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    10. September 2026 | Schweizerisches Feuerwehr-Spritzen Treffen
    Mitteilung vom:

    Der Gemeinderat hat dem Feuerwehrverein Bünzen die Bewilligung für die Durchführung des Schweizerischen Feuerwehr-Spritzen Treffens vom 12. September 2026 erteilt. Dieses findet bei der Schulanlage Bünzen statt. Das Festgelände befindet sich auf dem Kiesplatz, Hart- und Sportplatz (Wiese). 

    Ab Mittwochnachmittag, 9. September 2026 bis und mit Montag, 14. September 2026 finden die Aufbau- bzw. Abräumarbeiten statt.

    Für das Abladen alter Feuerwehrspritzen sowie temporäre Signalisationen werden die zwei Kantonsstrassen K359 Dorfstrasse/Besenbürenstrasse und K360 Bremgartenstrasse im Bereich des Schulhauses kurzzeitig am Samstag, 12. September 2026 von 06:45 - 08:00 Uhr halb gesperrt. Die Signalisationen erfolgen rechtzeitig.

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    10. September 2026 | Obligatorische Sicherheitsveranstaltung Bevölkerungsschutz; Vororientierung über die Teilnahmepflicht an alle in der Gemeinde wohnhaften Schweizerinnen sowie Ausländerinnen und Ausländer (Status C), welche dieses Jahr 23 Jahre alt werden
    Mitteilung vom:

    Der aargauische Gesetzgeber hat seit dem 1. Januar 2024 geregelt, dass nicht militärdienstpflichtige Einwohnerinnen und Einwohner (Frauen sowie niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer), die im laufenden Jahr ihr 23. Altersjahr vollenden, neu obligatorisch an einer Sicherheitsveranstaltung Bevölkerungsschutz in ihrer Region teilnehmen müssen (§ 18a Abs. 2 des Gesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau [BZG-AG]). 

    Die Teilnahme an der obligatorischen Sicherheitsveranstaltung gilt als Amtstermin (§ 8c Abs. 1 der Verordnung über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau).

    Schweizerinnen sowie niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer (Status C) mit dem Jahrgang 2003 sind im Jahr 2026 verpflichtet, an der Veranstaltung in der eigenen Region teilzunehmen.

    Diese Information dient als Vororientierung.

    Pflichtige Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden im Laufe des Jahres von den regionalen Stellen aufgeboten. Dem Aufgebot ist Folge zu leisten. Eine Nichtbefolgung des Aufgebots kann, sofern keine rechtlich geregelten Ausnahmegründe vorliegen, sanktioniert werden. 

    Weitere Auskünfte finden Sie unter www.ag.ch/Sicherheitsveranstaltung.

     

    Bevölkerungsschutz Freiamt

    info@zso-freiamt.ch 

     

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    10. September 2026 | Umbau Mobilfunkanlage von Salt Mobile SA in Boswil, Auflage Baugesuch
    Mitteilung vom:

    Das Baugesuch für die Antenne in Boswil liegt in der Zeit vom 11. September bis 12. Oktober 2026 öffentlich in der Gemeindeverwaltung Boswil auf. Da der maximale Abstand, bis zu welchem die Berechtigung zur Einsprache gegeben ist (Radius 2‘382 m), die Gemeinde Bünzen tangiert, wird das Baugesuch ebenfalls unter der Gemeinde Bünzen publiziert.

    Weitere Informationen zum Baugesuch finden Sie unter der Gemeinde Boswil.

    Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinde-rat Boswil einzureichen. Auf eine Einwendung, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

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    3. September 2026 | Mitteilung zur Tarifänderung im Jahr 2027 (EGBB)
    Mitteilung vom:

    Die Elektrizitäts-Genossenschaft Boswil-Bünzen (EGBB) erhöht die Preise in allen Tarifgruppen moderat. Grund dafür ist die neue Preisgestaltung des vorgelagerten Netzbetreibers für die Netznutzung, der sinkende Absatz infolge des Ausbaus der erneuerbaren Energien sowie der Abbau der Deckungsdifferenzen im Netz und der Energie aus den Vorjahren.

     

    Basistarif Haushalt und Gewerbe bis 50’000kWh inkl. MWST.

    Standardkunde H4 mit 4’500kWh (Wohnung mit Elektroboiler) 26.93 Rp/kWh / +5.16% / + 60.00 CHF/Jahr

    Standardkunde H7 mit 13’000kWh (EFH mit Wärmepumpe) 25.33 Rp/kWh / +5.49% / +172.00 CHF/Jahr

     

    Basistarif Gewerbe ab 50’000kWh exkl. MWST.

    Standardkunde C3 mit 150’000kWh und 50kW Leistung 23.61 Rp/kWh / +1.29% / +450.00 CHF/Jahr

     

    Die detaillierten Preisblätter können auf der Homepage der EGBB eingesehen werden www.egbb.ch.

     

    Rücklieferung

    Die EGBB kauft Energie ab, die ins öffentliche Netz geliefert wird. Die Rückliefervergütung be-trug im Jahr 2026 8.00 Rp/kWh für Anlagen bis 100kW und 6.00 Rp/kWh für Anlagen über 100kW. Für das Jahr 2027 sinken die Einspeisepreise. Die neuen Preise ab 2027 können noch nicht kommuniziert werden, dies weil der Gesetzgeber eine Anpassung in der Marktpreisvergütung vorsieht. Sobald die Umsetzung bei der EGBB feststeht, wird die EGBB die Einspeisepreise bekannt geben.

     

    Weitere Auskünfte:

    EGBB Geschäftsstelle: +41 56 666 14 54, info@egbb.ch, www.egbb.ch 

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    3. September 2026 | Schweizerisches Feuerwehr-Spritzen Treffen
    Mitteilung vom:

    Der Gemeinderat hat dem Feuerwehrverein Bünzen die Bewilligung für die Durchführung des Schweizerischen Feuerwehr-Spritzen Treffens vom 12. September 2026 erteilt. Dieses findet bei der Schulanlage Bünzen statt. Das Festgelände befindet sich auf dem Kiesplatz, Hart- und Sportplatz (Wiese). 

    Ab Mittwochnachmittag, 9. September 2026 bis und mit Montag, 14. September 2026 finden die Aufbau- bzw. Abräumarbeiten statt.

    Für das Abladen alter Feuerwehrspritzen sowie temporäre Signalisationen werden die zwei Kantonsstrassen K359 Dorfstrasse/Besenbürenstrasse und K360 Bremgartenstrasse im Bereich des Schulhauses kurzzeitig am Samstag, 12. September 2026 von 06:45 - 08:00 Uhr halb gesperrt. Die Signalisationen erfolgen rechtzeitig.

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    3. September 2026 | Strassensperrung während der Motocross-Veranstaltung
    Mitteilung vom:

    Dem Verein Waldhorst Sodbreite, Waldhäusern, wurde die Bewilligung für die Durchführung der Motocross-Veranstaltung vom 4. - 6. September 2026 in Waldhäusern erteilt.

    Vom 4. September 2026, 15:00 Uhr, bis 6. September 2026, 20:00 Uhr, wird der Durchgangsverkehr der Waldhäusernstrasse/Dorfstrasse K362 zwischen den Verzweigungen Bünzen, Dorfstrasse K359, und Waltenschwil, Bremgartenstrasse K362/K361, gesperrt

    Davon ausgenommen sind die Buslinie 341, die Anwohner von Waldhäusern, Wettkampf-Teilnehmende sowie Besucherinnen und Besucher der Motocross-Veranstaltung. Die Sperrung sowie die Umleitungen werden rechtzeitig signalisiert.

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    3. September 2026 | Bedingtes Feuerverbot
    Mitteilung vom:

    Per Donnerstag, 27. August ,12:00 Uhr, wurde die Waldbrandgefahrenstufe von 5 auf 4 (grosse Gefahr) heruntergestuft. Die Niederschläge der letzten Tage haben im Kanton Aargau zu einer leichten Verbesserung der Lage in Bezug auf die Trockenheit geführt. Aufgrund der Niederschläge der letzten Tage weisen die Bodenmessdaten wieder eine gesteigerte Feuchtigkeit auf – wenn auch auf tiefem Niveau. Die Wetterprognose für die kommenden Tage ist noch von grosser Unsicherheit geprägt. Im Wald gibt es aufgrund des verfrühten Laubfalls eine ausser-gewöhnlich grosse Menge an Brandgut.

    Aus diesem Grund gilt weiterhin ein bedingtes Feuerverbot.

    • Das Feuern aller Art im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand zum Waldrand 50 Meter) ist im gesamten Gebiet des Kantons Aargau verboten. Davon ausgenommen sind Gas- und Elektrogrill.
    • Im gesamten Gebiet des Kantons Aargau ist im Siedlungsgebiet und im Offenland Feu-ern in unbefestigten Feuerstellen verboten. Erlaubt ist die Verwendung von Kohle-, Gas- und Elektrogrill.

    Das absolute Feuerverbot gemäss Flugblatt, welches in alle Haushaltungen der Gemeinde Bünzen verteilt wurde, wird somit aufgehoben.

    Wir hoffen auf Ihr Verständnis und danken für die umsichtige Verhaltensweise.

  • August 2026

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    27. August 2026 | Allgemeine Verfügung eingeschränkter Wasserbezug (Verbot)
    Mitteilung vom:

    An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass die allgemeine Verfügung betreffend dem eingeschränkten Wasserbezug (Verbot) vom 2. Juli 2026 weiterhin Gültigkeit hat.

    Trotz des Regens in den vergangenen Tagen hält die Trockenheit weiterhin an, doch die Ver-sorgungssicherheit ist nach wie vor gewährleistet.

    Die Gemeinde Bünzen ruft weiterhin zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser auf.

    Alle können zur Verringerung des Wasserverbrauches beitragen. Gartenflächen sind sparsam zu bewässern. Das Waschen von Fahrzeugen, das Reinigen von Vorplätzen und Strassen, das Benutzen von Sprinkleranlagen für Rasenflächen sowie Wasserbezüge für das Be- und Nachfüllen von Pools ist verboten. Jeglicher Wasserbezug ab Hydranten ist verboten (Aus-nahmen werden nur durch die Wasserversorgung bewilligt).

    Zuwiderhandlungen können mit einer Busse bis CHF 2'000 geahndet werden.

    Weiter bitten wir die Bevölkerung um umgehende Mitteilung an den Brunnenmeister, Andreas Kuhn, Bünzen (056 666 19 63) wenn Leitungsbrüche, Nässen in Landflächen oder Defekte an Hausinstallationen festgestellt werden.

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