Mitteilungen

    April 2026

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    2. April 2026 | Hunde / Jagdrecht
    Mitteilung vom:

    Wir erinnern daran, dass gemäss dem kantonalen Jagdgesetz und der dazugehörigen Jagdverordnung Hunde im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli an der Leine zu führen sind. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden. Gleichzeitig werden die Hundehalterinnen und -halter gebeten, für die Hundeversäuberung die Robidog-Behälter zu benützen und die Säcke nicht einfach wegzuwerfen. 

    Wir danken den Hundehalterinnen und -haltern für das Einhalten dieser Bestimmungen.

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    2. April 2026 | Betreten von Äckern und Wiesen
    Mitteilung vom:

    Das Betreten von Äckern und Wiesen ist grundsätzlich nicht gestattet bzw. nur so weit erlaubt, als damit weder eine Beeinträchtigung noch eine Schädigung des Grundeigentums verbunden ist. Aus diesem Grund ist auf das Betreten von Äckern und Wiesen (z.B. Querfeldein-Touren, freies Laufenlassen von Hunden oder Reiten über offenes Gelände) insbesondere während der Vegetationszeit vom 1. April bis 31. Oktober zu verzichten. 

    Wir danken Ihnen für das Beachten dieser Regel.

  • März 2026

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    30. März 2026 | Einladung zur Abgeordnetenversammlung des Kreisbezverbandes vom 6. Mai 2026
    Mitteilung vom:

    Die Unterlagen zur Rechnung 2025 und die beiden Rechenschaftsberichte sind auf der Homepage der Schule Muri aufgeschaltet: Auflagen AGV

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    26. März 2026 | Gemeindeverwaltung geschlossen
    Mitteilung vom:

    Aufgrund der auswärts stattfindenden Klausurtagung des Gemeinderates und des Gemeindepersonals bleibt die Gemeindeverwaltung am Freitag, 27. März 2026 geschlossen. Wir danken für Ihr Verständnis.

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    26. März 2026 | Waldtag Spielgruppe Bünzen
    Mitteilung vom:

    Der Verein Spielgruppe Bünzen lädt zum Waldtag am 28. März 2026 (11.00 bis 14.00 Uhr) ein. Wir füllen das Waldsofa mit Ästen auf, hören ein Referat der Jagdgesellschaft Bünzen und machen einen stündigen Waldrundgang mit dem pensionierten Förster von Muri. 
    Für Verpflegung ist gesorgt. Treffpunkt «Brötlistelle» beim ehemaligen Schützenhaus Bünzen

    Seid auch dabei, alle sind willkommen! 

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    19. März 2026 | 1‘850 kg Haushaltkunststoff gesammelt
    Mitteilung vom:

    Verpackungen, Flaschen, Folien – Kunststoff ist im Haushalt allgegenwärtig. Nach Gebrauch sollte er aber nicht einfach weggeworfen werden, da viele der Materialien wiederverwertbar sind. Die Gemeinde Bünzen hat mit den Sammelsäcken von Bring Plastic Back im Jahr 2025 die stolze Zahl von 1‘850 kg Haushaltkunststoff gesammelt und so dem Recycling zugeführt.

    In der Region bietet die Römer AG, Wohlen, in Zusammenarbeit mit mehreren Gemeinden die Möglichkeit, Haushaltkunststoffe in den kostenpflichtigen Sammelsäcken Bring Plastic Back von sammelsack.ch zu sammeln. Dies verringert nicht nur den Hauskehricht, sondern reduziert auch den Ressourcenverbrauch und den CO2-Ausstoss.

    Insgesamt wurden im 2025 über die Römer AG 140‘450 kg Haushaltkunststoffe gesammelt. Die beachtliche Menge gesammelter Haushaltkunststoffe von 1‘850 kg in Bünzen zeigt, dass sich auch das Sammeln der vermeintlich kleinen Haushaltsanteile lohnt.

    Das Sammelsystem ist nach den strengen Anforderungen des Verbands Schweizer Plastic Recycler (https://plasticrecycler.ch) zertifiziert. Die Zertifizierung beinhaltet ein komplettes und regelmässiges Stofffluss-Monitoring nach der Methode der EMPA. Dies garantiert, dass aus dem Plastikabfall auf sinnvolle Weise neue Rohstoffe gewonnen werden.

    Die Kunststoffsammlung der Gemeinde Bünzen ersetzte 2025 im stofflichen Recycling 925 kg Neumaterial, was 2‘775 l Erdöl einsparte. Das daraus gewonnene Regranulat reicht zum Beispiel für die Herstellung von 723 m Kabelschutzrohren. Die nicht recyclebaren Mischkunststoffe wurden der Zementindustrie als Ersatzbrennstoff zugeführt und ersetzten so 924 kg Stein- oder Braunkohle.

    Weitere Informationen und Kontakte sind unter sammelsack.ch zu finden.

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    19. März 2026 | Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
    Mitteilung vom:

    Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Gehwegen und Plätzen werden aufgefordert, ihre in das Strassenraumprofil und in die Sichtzonen ragenden Bäume, Sträucher und Hecken zurückzuschneiden. Es wird auf § 109 Abs. 2 BauG, § 42 BauV und § 6 Abs. 3 und 4 des Polizeireglementes verwiesen. Demnach sind folgende Vorschriften zu beachten:

    Gehwege sind bis zu einer Höhe von 2,5 m und der Fahrbahnrand bis zu einer Höhe von 4,5 m freizuhalten.

    In den Sichtzonen (z. B. bei Strasseneinmündungen, Strassenkreuzungen, Grundstückzufahrten, Maisfeldern und anderen landwirtschaftlichen Kulturen) muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 cm und 3.0 m jederzeit gewährleistet sein.

    Kandelaber, Verteilkabinen, Hydranten usw. sind jederzeit zugänglich zu halten. Verkehrssignale und dergleichen dürfen durch Pflanzen nicht verdeckt werden.

    Eigentümer können für Schäden haftbar gemacht werden, die durch Bäume und Sträucher verursacht werden, welche in das Strassenraumprofil ragen oder die Sichtzonen beeinträchtigen.

    Nach erfolgloser Aufforderung zum Rückschnitt erfolgt die Beseitigung der Pflanzen im Auftrag der Gemeinde auf Kosten des dafür verantwortlichen Grundeigentümers oder Mieters. Das Verfahren richtet sich nach Art. 77 VRPG.

    Der Gemeinderat dankt Ihnen im Namen aller Verkehrsteilnehmenden für Ihren Beitrag zur Verkehrssicherheit. Bei Fragen steht die Gemeindekanzlei gerne zur Verfügung (056 666 13 02 oder gemeindeverwaltung@buenzen.ch).

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    16. März 2026 | Umweltzertifikat 2025
    Mitteilung vom:
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    12. März 2026 | Obligatorische Sicherheitsveranstaltung Bevölkerungsschutz Vororientierung über die Teilnahmepflicht an alle in der Gemeinde wohnhaften Schweizerinnen sowie Ausländerinnen und Ausländer (Status C), welche dieses Jahr 23 Jahre alt werden
    Mitteilung vom:

    Der aargauische Gesetzgeber hat seit dem 1. Januar 2024 geregelt, dass nicht militärdienst-pflichtige Einwohnerinnen und Einwohner (Frauen sowie niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer), die im laufenden Jahr ihr 23. Altersjahr vollenden, neu obligatorisch an einer Sicherheitsveranstaltung Bevölkerungsschutz in ihrer Region teilnehmen müssen (§ 18a Abs. 2 des Gesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau [BZG-AG]). 
    Die Teilnahme an der obligatorischen Sicherheitsveranstaltung gilt als Amtstermin (§ 8c Abs. 1 der Verordnung über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau).

    Schweizerinnen sowie niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer (Status C) mit dem Jahrgang 2003 sind im Jahr 2026 verpflichtet, an der Veranstaltung in der eigenen Region teilzunehmen.


    Diese Information dient als Vororientierung.
    Pflichtige Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden im Laufe des Jahres von den regionalen Stellen aufgeboten. Dem Aufgebot ist Folge zu leisten. Eine Nichtbefolgung des Aufgebots kann, sofern keine rechtlich geregelten Ausnahmegründe vorliegen, sanktioniert werden. 
    Weitere Auskünfte finden Sie unter www.ag.ch/Sicherheitsveranstaltung.


    Bevölkerungsschutz Freiamt
    info@zso-freiamt.ch

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    12. März 2026 | Papier- und Kartonabfuhr
    Mitteilung vom:

    Die nächste Papier- und Kartonabfuhr wird am Samstag, 14. März 2026 durchgeführt. Das Altpapier und der Karton werden nicht mehr separat eingesammelt. Sie müssen deshalb nicht mehr getrennt gebündelt werden. Die Bündel müssen am gleichen Ort wie der Hauskehricht zur Abfuhr bereitgestellt werden. Die Bevölkerung wird gebeten, nur reines Papier und reinen Karton ohne Fremdstoffe der Abfuhr mitzugeben. Andere Stoffe wie Kunststoff, Styropor usw. müssen über die Kehrichtabfuhr entsorgt werden.

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