Öffentliche Auflage vom 3. Oktober 2025 bis 3. November 2025, während den ordentlichen Schalter-öffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei.
Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinde-rat einzureichen. Auf eine Einwendung, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.