Marcel Riesen
Der Gemeinderat besteht aus Gemeindeammann, Vizeammann und weiteren drei in der Gemeinde wohnhaften Mitgliedern. Er ist Führungs- und Vollzugsorgan der Gemeinde. Er vertritt die Gemeinde nach aussen und wird durch den Gemeindeammann und die Gemeindeschreiberin vertreten. Der Gemeinderat Bünzen tritt in der Regel alle 2 Wochen zu seiner ordentlichen Sitzung zusammen.
Dem Gemeinderat stehen alle Befugnisse zu, die nicht durch Vorschriften des Bundes, des Kantons oder der Gemeinde einem anderen Organ übertragen sind. Seine Aufgaben sind im Gemeindegesetz ausführlich geregelt (§ 37 Abs. 2 GG). Gemeindegesetz
Die Wahl der Mitglieder des Gemeinderates erfolgt durch die Stimmberechtigten der Gemeinde an der Urne für eine 4-jährige Amtsperiode. Folgende Mitglieder gehören während der Amtsperiode 2026 - 2029 dem Gemeinderat Bünzen an: