Online-Schalter

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    Abfallreglement
    Dateien:
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    Abwasserreglement
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    Adressänderung / Umzug

    Adressänderung / Umzug

    Bitte melden Sie uns Ihren Zu- oder Wegzug sowie Ihren Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde Bünzen persönlich oder via eUmzug innert 14 Tagen nach Umzug.

    Am Schalter benötigen wir folgende Unterlagen:

    SchweizerInnen

    • Heimatschein oder Heimatausweis (beim Zuzug)
    • Mietvertrag resp. Wohnungsnummer
    • Kopie CH-Krankenkassenpolice
    • Haupt- oder Nebenwohnsitzbestätigung (beim Wegzug)

    Sie erhalten nach der Mutation im Einwohnerregister eine aktuelle Wohnsitzbescheinigung.

    AusländerInnen

    • Ausländerausweis
    • Pass
    • Kopie Arbeitsvertrag (bei ausser kantonalem Zuzug)
    • Mietvertrag resp. Wohnungsnummer
    • Kopie CH-Krankenkassenpolice
    • Haupt- oder Nebenwohnsitzbestätigung (beim Wegzug)

    Das Amt für Migration und Integration des Kantons Aargau wird die Adressänderung auf Ihrem Ausländerausweis vornehmen. Sie werden schriftlich informiert, sobald der Ausweis geändert wurde und Sie diesen gegen Bezahlung der anfallenden Gebühr abholen können.

    Abmeldung ins Ausland

    Eine Abmeldung ins Ausland hat spätestens am Tage des Wegzuges zu erfolgen. Es ist jedoch zu empfehlen, die Abmeldung frühzeitig (max. 3 Monate zum Voraus) zu melden. Eine Abmeldung ins Ausland via eUmzug ist nicht möglich.

    Zur Abmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Hauptwohnsitzbestätigung
    • Ausländerausweis
    • genaues Ausreisedatum
    • vollständige Adresse im Ausland
    • Zustelladresse in der Schweiz

    Informationen Auslandschweizer

    Als Auslandschweizerin oder Auslandschweizer müssen Sie sich bei einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz immatrikulieren. Das Schweizer Konsulat hat die gleiche Funktion wie die Gemeindeverwaltung in der Schweiz. Auf der EDA-Seite  finden Sie die Schweizer Vertretung, die Ihrem Wohnsitz am nächsten liegt.

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    Adressauskunft

    Die Abteilung Einwohnerdienste erteilt Einzelauskünfte über Adressen. 

    Es werden keine telefonischen Auskünfte an Privatpersonen und privatrechtliche Institutionen erteilt. 

    Adressauskünfte können schriftlich oder per Mail gemeindeverwaltung@buenzen.ch angefragt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, Adressauskünfte persönlich am Schalter der Einwohnerdienste zu erhalten. Ein Interessensnachweis ist immer erforderlich.

    Die Gebühr für eine Adressauskunft beträgt CHF 20.- (§ 23 Abs. 1d der Register- und Meldeverordnung, RMV)

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    Amtsblatt des Kantons Aargau
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    Bau- und Nutzungsordnung (BNO)
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    Baugesuchsformulare


    Baugesuchsformulare können direkt über den Link der Regionalen Bauverwaltung heruntergeladen werden.


    Baugesuch digital einreichen

    Gerne informieren wir Sie, dass die Gemeinde Bünzen in Zusammenarbeit mit der Regionalen Bau­verwaltung WSW AG neu eine Plattform zur digitalen Einreichung des Baugesuchs anbie­tet. Als Bauherrschaft bwz. Projektverfasser/in können Sie sich via Plattform registrieren und anschliessend Ihr Gesuch erfassen und die dazugehörigen Dokumente hochladen und übermitteln. Weiter bestehen bleibt die Einreichung des Gesuchs in Papierform. Je­doch entfällt die Mitgabe eines Sticks bzw. die aufwendige Übermittlung via E-Mail. 

    Wir freuen uns, wenn Sie die neue Plattform aktiv für Ihre Baugesuche nutzen. Digitales Baugesuch

     

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    Bauzonenplan
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    Bauzonenplan Waldhäusern, ARA, Riedzelg
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    Beglaubigungen


    Unterschriftsbeglaubigungen sowie Beglaubigungen von Kopien werden von der Gemeindekanzlei ausgestellt.


    Beglaubigung von Unterschriften

    Folgende Punkte sind zu beachten:

    • Es ist ein persönliches Erscheinen notwendig
    • Mitzubringen ist ein gültiger Personalausweis (z.B. Identitätskarte, Pass, Führerausweis)


    Die Gebühr für die Ausstellung einer Unterschriftenbeglaubigung beträgt CHF 20.00 (§ 23 Abs. 1c der Register- und Meldeverordnung, RMV)


    Beglaubigung von Kopien

    Folgende Punkte sind zu beachten:

    • Das Originaldokument muss mitgebracht werden
    • Die Gemeindekanzlei wird eine Farbkopie davon erstellen und diese beglaubigen


    Die Gebühr für die Ausstellung einer beglaubigten Kopie beträgt CHF 10.00 für die erste und CHF 5.- für jede weitere Seite (§ 6 Abs. 1b Dekret über den Notariatstarif)

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    Benützungsgesuch Schulanlage

    Es können folgende Räumlichkeiten gemietet werden:

    • Mehrzweckhalle
    • Foyer
    • Küche MZH
    • Probelokal 1
    • Bühne
    • Gewölbekeller (kann nur auf Anfrage gemietet werden)
    • Rebhaus

     

    Sie können das Benützungsgesuch Schulanlage ausfüllen und der Gemeindekanzlei Bünzen zustellen. 

    Es ist aber auch möglich, eine Reservation über unser Reservationssystem  zu tätigen.

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    Benützungsreglement für die Schul- und Mehrzweckanlage
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    Besuchsaufenthalt / Verpflichtungserklärung

    Besuchsaufenthalt für visumspflichtige Ausländerinnen und Ausländer

    Möchte eine visumspflichtige Person als Besucher in die Schweiz einreisen, muss sie vor der Einreise beim zuständigen schweizerischen Konsulat / Botschaft seines Wohnortes ein Visum beantragen. Die Auslandvertretung entscheidet, ob der Gesuchsteller eine Verpflichtungserklärung benötigt.

    Wenn Sie eine visumspflichtige Person in die Schweiz einladen möchten, haben Sie wie folgt vorzugehen:

    • Als Gastgeberin bzw. Gastgeber senden Sie der visumpflichtigen Besucherin bzw. dem Besucher ein Einladungsschreiben.
    • Die Person, die Sie einladen möchten, muss vor der Einreise in die Schweiz bei der für ihren Wohnort zuständigen schweizerischen Auslandvertretung persönlich vorsprechen und ein Visum beantragen.
    • Die Auslandvertretung eröffnet nach der Antragsstellung ein entsprechendes Verfahren und übergibt der einreisewilligen Person das Formular "Verpflichtungserklärung".
    • Dieses Formular hat die antragsstellende Person auszufüllen und an Sie als garantierende Person in die Schweiz weiterzuleiten.
    • In der Folge haben Sie sich persönlich mit dem Formular am Schalter der Einwohnerdienste einzufinden, welche das Formular ergänzen und prüfen, ob Sie in der Lage sind, die eingegangene finanzielle Verpflichtung erfüllen zu können. Sofern erforderlich, wird zudem geprüft, ob die durch Sie für den Besucher allenfalls abgeschlossene Reiseversicherung die gestellten Anforderungen erfüllt.
    • Anschliessend leiten die Einwohnerdienste das Formular "Verpflichtungserklärung" an das Amt für Migration und Integration in Aarau zur weiteren Bearbeitung weiter. Dieses prüft die Angaben in fremdenpolizeilicher Hinsicht und übermittelt das Visumsgesuch letztendlich elektronisch an die schweizerische Auslandvertretung zum endgültigen Entscheid über die Visumserteilung.

    Die Gebühr beträgt CHF. 61.20 (inkl. Gebühr MIKA) und sind bei Abgabe der Verpflichtungserklärung zu bezahlen (§ 3 Art. 19 VEV)

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    Betreibungsregisterauszug

    Die Gemeinde Bünzen ist dem regionalen Betreibungsamt Waltenschwil angeschlossen.

    Adresse:
    Regionales Betreibungsamt
    Gemeindehaus, 1. Stock
    Banneggweg 1
    5622 Waltenschwil

    Tel: 056 619 18 36

    E-Mail: betreibungsamt@waltenschwil.ch

    Ein persönlicher Betreibungsregisterauszug kann vor Ort am Schalter ohne Terminvereinbarung bezogen werden. Der Auszug kostet Fr. 18.00 und ist direkt bar oder mit Karte zu bezahlen. 

    Für schriftliche Bestellungen benötigt das Betreibungsamt folgende Angaben: Vor- und Nachname, Adresse, Geburtsdatum. Der Auszug wird inkl. der Rechnung per Post zugestellt. 

     

     

     

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    Brennholzbestellung
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    Buch "Bünzen - ein Blick zurück"

    Im Jahr 2000 hat das Atelier Küttel im Auftrag des Gemeinderates und unter Mitwirkung von vielen Bünzerinnen und Bünzern ein grossartiges Zeitdokument, das Buch "Bünzen - ein Blick zurück", erschaffen und gestaltet. Viele Personen haben sich für ein Gespräch Zeit genommen, in alten Dokumenten gestöbert und ihre Fotoalben geöffnet. Sie haben dadurch zum Gelingen des Werkes wesentlich beigetragen. Alte Häuser, Mauern, Plätze - Geschichten und wertvolle Erinnerungen werden wach. Ein Buch zum Nachschlagen und Nachdenken für Gross und Klein, von gestern, wertvoll für heute und morgen, als Brücke zwischen Jung und Alt.

    Das Buch "Bünzen - ein Blick zurück" ist bei der Gemeindekanzlei Bünzen gratis erhältlich.

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    Einbürgerung

    Hier finden Sie das Merkblatt  zum Einbürgerungverfahren. Dieses richtet sich an Ausländerinnen und Ausländer, welche sich in der Schweiz einbürgern lassen möchten und im Kanton Aargau wohnen. Es enthält die wichtigsten Voraussetzungen der ordentlichen Einbürgerung im Kanton Aargau, informiert über die ersten Schritte und ermöglicht eine Übersicht über das Einbürgerungsverfahren und die daraus entstehenden Kosten.

    Falls Sie sich einbürgern lassen möchten, melden Sie sich bei der Gemeindekanzlei Bünzen.

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    Einzahlungsscheine Steuern

    Unter Angabe des entsprechenden Steuerjahres können leere Einzahlungsscheine bestellt werden.

    Bitte beachten Sie, dass die Zahlungsfrist durch die Bestellung von Einzahlungsscheinen nicht verlängert wird.

    Ein allfälliges Stundungsgesuch muss schriftlich bei der Abteilung Finanzen eingereicht werden.

    Adresse
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    Einzugs- Auszugsmeldung Liegenschaftsverwaltungen (Drittmeldepflicht)

    Meldung von Mieterwechsel durch Liegenschaftsbesitzer, Liegenschaftsverwaltungen und Logisgeber an die Gemeinden

    Mit der Drittmeldepflicht können Sie Ein- und Auszüge Ihrer Mieter/innen sowie Logisnehmer/innen online an die Gemeinde melden. Die Meldung erfolgt an die Gemeinde, in welcher Ihre zu vermietende Liegenschaft steht. Gemäss Gesetz beträgt die Meldefrist 14 Tage ab Datum des Ein- resp. Auszuges.

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    Elternbeitragsreglement
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    Entsorgungskalender 2024
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    Erbbescheinigung

    Die Erbbescheinigung ist beim Bezirksgericht Muri erhältlich.

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    Feuerwehr-Reglement der Regio-Feuerwehr Freiamt-Mitte
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    Friedhof- und Bestattungsreglement
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    Gebührenreglement zur BNO
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    Gemeindeordnung
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    Geschirrvermietung MZH
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    Gesuch Elternbeitrag Kinderbetreuung
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    Gesuch Lernfahrausweis

    Zuständige Behörde für die Ausstellung eines Lernfahrausweises ist das Strassenverkehrsamt des Kantons Aargau

    Identifikation bzw. Personaliennachweis

    Wird erstmals ein Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises eingereicht, muss der/die Gesuchsteller/in persönlich bei den Einwohnerdiensten oder direkt beim Strassenverkehrsamt vorsprechen und einen gültigen Identifikationsnachweis mit Foto (CH-Bürger: Identitätskarte/Pass, Ausländer: Original-Ausländerausweis) vorlegen. Für die erstmalige Identifikation wird bei den Einwohnerdiensten eine Gebühr von CHF 20.00 erhoben.

    Nicht vergessen: Nothelferausweis im Original mitbringen!

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    Handlungsfähigkeitszeugnis

    Das Handlungsfähigkeitszeugnis wird von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ausgestellt. Zuständig ist die KESB am aktuellen Wohnsitz der Person, deren Handlungsfähigkeit bescheinigt werden soll. Zuständig für Bünzen ist:

    Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
    Bezirksgericht Muri (KESB)

    Familiengericht
    Seetalstrasse 8
    5630 Muri

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    Hauptwohnsitzbescheinigung

    Die Gebühr für die Ausstellung einer Hauptwohnsitzbescheinigung beträgt CHF 20.00 (§ 23 Abs. 1b der Register- und Meldeverordnung, RMV)

    Adresse
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    Heimatausweis

    Wer sich vorübergehend in einer Gemeinde aufhält, hat einen Heimatausweis zu hinterlegen. Der Heimatausweis muss bei der Abteilung Einwohnerdienste des Niederlassungsortes bestellt werden. Für die Bestellung eines Heimatausweises melden Sie sich bitte bei den Einwohnerdiensten oder verwenden das untenstehende Formular. Die Kosten betragen CHF 20.00. Der Heimatausweis ist auf max. fünf Jahre befristet.

    Adresse
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    Identitätskarte und Schweizer Pass

    Identitätskarte für Schweizer

    Für die Antragstellung einer Identitätskarte sind die Einwohnerdienste zuständig. Dazu müssen Sie persönlich am Schalter der Einwohnerdienste erscheinen. Bis zum 18. Geburtstag ist die Mitunterzeichnung des Antragsformulars durch einen Elternteil oder gesetzlichen Vertreter erforderlich. 


    Erstmalige Ausstellung der Identitätskarte

    Melden Sie sich persönlich am Schalter der Einwohnerdienste, damit ein Antragsformular ausgefüllt und von Ihnen unterschrieben werden kann. Für eine neue Identitätskarte benötigen wir von Ihnen ein aktuelles Passfoto, welches den Kriterien gemäss Fotomustertafel entspricht sowie einen Ausweis mit Foto zur Identifikation.

    Abgelaufene Identitätskarte

    Bitte sprechen Sie persönlich am Schalter der Einwohnerdienste vor. Das ausgestellte Antragsformular muss von Ihnen unterschrieben werden. Dazu benötigen wir Ihre alte Identitätskarte und ein aktuelles Passfoto, welches den Kriterien gemäss Fotomustertafel entspricht.

    Verlust der Identitätskarte

    Wenn Sie die Verlustmeldung der Kantonspolizei, einen Ausweis mit Foto sowie ein Passfoto, welches den Kriterien gemäss Fotomustertafel entspricht am Schalter der Einwohnerdienste vorweisen, wird Ihnen ein Antragsformular für die neue Identitätskarte ausgestellt, welches Sie unterzeichnen müssen.

    Identitätskarte für Kinder bis zum 18. Altersjahr

    Sie erscheinen in Begleitung Ihres Kindes am Schalter der Einwohnerdienste. Wir bitten Sie, ein aktuelles Passfoto des Kindes mitzubringen. Ein Foto ist ab Geburt notwendig. Eine eigenhändige Unterschrift des Kindes wird ab dem 7. Lebensjahr benötigt.

    Gültigkeit

    Identitätskarte für Erwachsene: 10 Jahre

    Identitätskarte für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre: 5 Jahre

    Gebühr

    Erwachsene: CHF 70.00

    Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre: CHF 35.00


    Die Gebühren sind bei der Antragstellung bei den Einwohnerdiensten zu bezahlen.

    Die Identitätskarte wird Ihnen ca. eine Woche nach Antragstellung per Einschreiben zugestellt oder kann bei der Gemeindeverwaltung abgeholt werden (falls noch gültige Ausweise annulliert werden müssen).

     

    Pass 22 und Kombiangebot (Pass 22 und Identitätskarte)

    Der Pass 22 oder das Kombiangebot, bestehend aus Pass 22 und Identitätskarte können nur beim Ausweiszentrum Aargau bestellt werden. Dort erhalten Sie auch alle weiteren Informationen.

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    Informations- und Datenschutzreglement
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    Kinderbetreuungsreglement
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    Lebensbescheinigung

    Für den Erhalt der Lebensbescheinigung ist es unumgänglich, dass Sie persönlich bei uns am Schalter vorbeikommen. Bitte bringen Sie das zu unterzeichnende Formular sowie einen gültigen Ausweis mit.

    Die Gebühr für die Ausstellung einer Lebensbescheinigung beträgt CHF 20.00 (§ 23 Abs. 1c der Register- und Meldeverordnung, RMV)

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    Leitbild 2023
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    Leumundszeugnis

    Das Leumundszeugnis enthält nur Angaben zu:

    • Hauptwohnsitz
    • Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Gemeinde

    der gesuchstellenden Person.

    Der strafrechtliche und betreibungsrechtliche Leumund ist durch die entsprechenden Registerauszüge zu belegen.

    Die Gebühr beträgt CHF 20.00 (§ 23 Abs. 1c der Register- und Meldeverordnung, RMV)

    Adresse
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    Meldeformular zur Wohnadresse Minderjähriger

    An- und Abmeldungen von minderjährigen Kindern
    Ein Zuzug oder Wegzug von minderjährigen Kindern darf nur durch einen sorgeberechtigten Elternteil vorgenommen werden. Bei Eltern mit getrenntem Wohnsitz ist der Abteilung Einwohnerdienste eine entsprechende Erklärung ausgefüllt abzugeben. Auf Verlangen sich auch Entscheide zur elterlichen Sorge der KESB oder des Gerichts vorzulegen. Bei einem Wegzug ins Ausland wird auf der Erklärung zwingend die Unterschrift von beiden Elternteilen benötigt!

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    Merkblatt "Umgang mit Hof- und Recyclingdüngern während der Vegetationsruhe"
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    Merkblatt "Werterhalt Ihrer privaten Abwasserleitungen"
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    Merkblatt Datensperre
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    Pachtrichtlinien
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    Polizeireglement
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    Ratenzahlung Steuern

    Bei Vorliegen besonderer Verhältnisse können für Steuerbeträge Ratenzahlungen bewilligt werden. Die Ratenzahlungen sind so festzusetzen, dass Rückstände in absehbarer Zeit aufgeholt werden und nicht noch mehr Steuerschulden auflaufen.

    Die Zahlungsfrist ist, solange Sie keine Bestätigung seitens der Finanzverwaltung Bünzen erhalten haben, nicht verlängert.

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    Ratgeber für den Todesfall
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    Reglement Finanzierung der Entsorgung tierischer Nebenprodukte (Tierkadaver)
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    Reglement über die Errichtung eines Waldfonds
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    Reglement über die Finanzierung von Erschliessungsanlagen
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    Satzungen des Gemeindeverbandes Kreisschule Bünz
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    Satzungen des Regionalplanungsverbandes Oberes Freiamt
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    Spartageskarte Gemeinde

    Die Spartageskarte Gemeinde ist ein neues, kontingentiertes Angebot, das exklusiv bei den Gemeinde- und Stadtverwaltungen erhältlich ist. Es ersetzt die bisherige Tageskarte Gemeinde.

    Mit der Spartageskarte Gemeinde sind Reisende einen Tag lang in der ganzen Schweiz unterwegs – auf sämtlichen GA-Bereichsstrecken. Zudem wird die Spartageskarte sowohl für die 1. als auch die 2. Klasse angeboten. Dabei gilt: Je früher die Kund:innen kaufen, desto tiefer der Preis. Weitere Informationen finden Sie hier.

    Alle Gemeinden und Städte greifen neu über die zentrale Webapplikation «Spartageskarten-Shop» auf das gleiche, schweizweite Kontingent zu. Ist dieses ausgeschöpft, kann für den gewählten Reisetag schweizweit bei keiner anderen Kommune mehr eine Spartageskarte Gemeinde für die jeweilige Klasse oder das jeweilige Segment (mit oder ohne Halbtax) gekauft werden. Ausserdem kann die Spartageskarte Gemeinde an alle Personen (nicht nur an Einwohner:innen der eigenen Gemeinde bzw. Stadt) verkauft werden.

    Auf www.spartageskarte-gemeinde.ch (Seite noch nicht aktiv) wird die Verfügbarkeit der Spartageskarte pro Reisetag angezeigt. Zudem finden die Endkund:innen auf dieser Seite alle für sie relevanten Informationen und Bedingungen zur Spartageskarte Gemeinde. Ein direkter Kauf oder eine Reservierung durch die Endkund:innen über diese Website ist jedoch nicht möglich, der Kauf erfolgt ausschliesslich über die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Wichtig für Endkund:innen ist, dass die Verfügbarkeitsanzeige mehrmals täglich aktualisiert wird und es vorkommen kann, dass das Kontingent für den gewünschten Reisetag seit der letzten Aktualisierung vollständig oder zum günstigsten Preis abverkauft wurde und nicht mehr zur Verfügung steht.

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    Steuererklärung Fristverlängerung
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    Steuerkontoauszug

    Bestellung Kontoauszug offene / bezahlte Steuern

    Adresse
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    Steuerregisterauszug
    Adresse
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    SVA Online Schalter
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    Unentgeltliche Rechtsauskunft

    Zeit:

    18.30 - 19.30 Uhr

    Muri

    Gemeindehaus, Kommissionszimmer 2. Stock, jeden 1. Dienstag im Monat

    Sins

    Gemeindehaus, Sitzungszimmer  EG, jeden 3. Dienstag im Monat

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    Unterhaltsreglement für die Meliorationswerke
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    Veranstaltungskalender 2024
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    Veranstaltungskalender 2025
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    Wasserreglement
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