Mitteilungen

    Juli 2026

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    9. Juli 2026 | Ferienzeit - sind Ihre Reisedokumente noch gültig?
    Mitteilung vom:

    Bitte überprüfen Sie rechtzeitig vor Ferienreisen die Gültigkeitsdauer Ihres Passes oder Ihrer Identitätskarte. 

    Ein neuer Pass oder das Kombiangebot (Pass und Identitätskarte) ist unter www.schweizerpass.ch oder Tel. 062 835 19 28 zu beantragen. Für die Ausstellung des Pas-ses und des Kombiangebots ist beim Ausweiszentrum Aargau persönlich vorzusprechen. Die Identitätskarte kann weiterhin bei Ihrer Wohngemeinde beantragt werden. Für eine neue Identitätskarte ist die persönliche Vorsprache am Schalter der Gemeindeverwaltung nötig (Minderjährige mit gesetzlichem Vertreter). Die alte Identitätskarte sowie ein aktuelles Passfoto (nicht älter als ein Jahr, neutraler Gesichtsausdruck, geschlossener Mund, Grösse 3.5 x 4.5 cm) sind mitzubringen. 

    Bei Verlust des Passes oder der Identitätskarte ist bei einer schweizerischen Polizeistelle Meldung zu erstatten, welche einen Verlustrapport erstellt. 

    Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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    9. Juli 2026 | Wassersparen
    Mitteilung vom:

    Die Trockenheit und der fehlende Regen halten weiterhin an. Leider hat sich trotz der allgemeinen Verfügung vom 02. Juli 2026 betr. Einschränkung des Wasserbezuges beim Wasserverbrauch noch keine wesentliche Verbesserung eingestellt. Die Bevölkerung ist dazu aufgerufen, Wasser zu sparen und die Einschränkungen bezüglich Wasserverbrauch der Verfügung gemäss Publikation vom 02. Juli 2026 zu beachten.

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    2. Juli 2026 | Allgemeine Verfügung eingeschränkter Wasserbezug (Verbot)
    Mitteilung vom:

    Die Trockenheit und der fehlende Regen halten weiterhin an. Wir stellen fest, dass der Wasserverbrauch noch immer steigt. Die Versorgungssicherheit ist nach wie vor gewährleistet.

    Die Gemeinde Bünzen ruft zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser auf. 

    Alle können zur Verringerung des Wasserverbrauches beitragen. Gartenflächen sind sparsam zu bewässern. Das Benutzen von Sprinkleranlagen für Rasenflächen wird untersagt. Das Waschen von Fahrzeugen, das Reinigen von Vorplätzen und Strassen sowie Wasserbezüge für das Be- und Nachfüllen von Pools ist verboten. Jeglicher Wasserbezug ab Hydranten ist verboten (Ausnahmen werden nur durch die Wasserversorgungen bewilligt). 

     

    Rechtsmittelbelehrung

    Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit der Publikation schriftlich Beschwerde beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, unterzeichnet sein sowie den angefochtenen Entscheid enthalten oder diesem beiliegen. Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

    Gemäss § 46 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) vom 4. Dezember 2007 kann einer Verfügung aus wichtigen Gründen einer allfälligen Beschwerde die aufschiebende Wirkung entzogen werden. Aufgrund der aktuellen Wassermangellage besteht eine hohe zeitliche Dringlichkeit. Deshalb wird einer Beschwerde gegen diese Allgemeinverfügung die aufschiebende Wirkung entzogen.

    Zuwiderhandlungen können mit einer Busse bis CHF 2'000 gebüsst werden.

    Ferner bitten wir die Bevölkerung um umgehende Mitteilung an den Brunnenmeister, Andreas Kuhn, Bünzen (077 217 53 00) wenn Leitungsbrüche, Nässen in Landflächen oder Defekte an Hausinstallationen festgestellt werden. 

     

    Wir danken für Ihre Mithilfe.

    Gemeinderat Bünzen

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    2. Juli 2026 | Gemeindeverwaltung – Schalteröffnungszeiten während den Sommerferien
    Mitteilung vom:

    Vom 6. Juli bis 7. August 2026 gelten für die Gemeindeverwaltung reduzierte Schalteröffnungszeiten:

    Montag bis Freitag           8.00 bis 11.30 Uhr

    Gerne bedienen wir Sie auch ausserhalb dieser Öffnungszeiten. Vereinbaren Sie dazu vorgängig telefonisch einen Termin. Der Gemeinderat und die Verwaltung wünschen allen Einwohnerinnen und Einwohnern schöne und erholsame Sommerferien.

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    2. Juli 2026 | Sitzungen des Gemeinderates
    Mitteilung vom:

    Dieses Jahr tagt der Gemeinderat während den Sommerferien am 27. Juli 2026. Nach den Sommerferien finden die Sitzungen wieder im 2-Wochen-Turnus statt.

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    2. Juli 2026 | Krankenkassen-Prämienverbilligung 2027
    Mitteilung vom:

    Das gesamte Prämienverbilligungsverfahren läuft online ab. Die SVA Aargau schickt potenziell anspruchsberechtigten Personen ab September 2026 automatisch einen Anmeldecode für die Internetanmeldung per Post (vorher ist noch keine Anmeldung möglich). 

    Ab Oktober 2026 können Sie Ihren individuellen Code direkt über die Website www.sva-ag.ch/codebestellung bestellen. 

    Die Prämienverbilligung muss jährlich neu angemeldet werden. Die Antragsfrist läuft am 31. Dezember 2026 ab – danach kann kein Antrag mehr auf Prämienverbilligung 2027 gestellt werden. 

    Das Informationsblatt wurde von der SVA Aargau an alle Haushalte im Kanton Aargau zugestellt.

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    2. Juli 2026 | Einstimmung auf den Nationalfeiertag
    Mitteilung vom:

    Der Frauenverein Bünzen lädt herzlich zur Einstimmung auf den Nationalfeiertag ein. Am Freitag, 31. Juli 2026, ab 17.00 Uhr beim Schulhaus Bünzen erwartet Sie eine Festwirtschaft mit Grilladen, Kuchen und Getränken. Bei schlechtem Wetter findet der Anlass in der Turnhalle statt. 

    Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
    Frauenverein Bünzen

  • Juni 2026

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    25. Juni 2026 | Verhalten bei Trockenheit
    Mitteilung vom:

    MEDIENMITTEILUNG Kanton Aargau

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    25. Juni 2026 | Spartageskarten Gemeinden – weiterhin auf der Gemeindeverwaltung erhältlich
    Mitteilung vom:

    Die Spartageskarte Gemeinde ist ein kontingentiertes Angebot, das exklusiv bei den Gemeinde- und Stadtverwaltungen erhältlich ist. Es ersetzt die bisherige Tageskarte Gemeinde. Mit der Spartageskarte Gemeinde sind Reisende einen Tag lang in der ganzen Schweiz unterwegs – auf sämtlichen GA-Bereichsstrecken. Zudem wird die Spartageskarte sowohl für die 1. als auch die 2. Klasse angeboten. Dabei gilt: Je früher die Kund/innen kaufen, desto tiefer der Preis. 

    Weitere Informationen finden Sie unter www.spartageskarte-gemeinde.ch oder www.buenzen.ch.

    Alle Gemeinden und Städte greifen über die zentrale Webapplikation "Spartageskarten-Shop" auf das gleiche, schweizweite Kontingent zu. Ist dieses ausgeschöpft, kann für den gewählten Reisetag schweizweit bei keiner anderen Gemeinde mehr eine Spartageskarte für die jeweilige Klasse oder das jeweilige Segment (mit oder ohne Halbtax) gekauft werden.

    Die Spartageskarten werden am Schalter der Gemeindekanzlei verkauft. Die Zahlung erfolgt bar, per Twint oder mit Kreditkarte/EC. Die Spartageskarten können nicht telefonisch bestellt oder reserviert werden. Auf www.spartageskarte-gemeinde.ch oder via www.buenzen.ch unter "Spartageskarte" wird die Verfügarkeit der Spartageskarte pro Reisetag angezeigt.

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    25. Juni 2026 | Ferienzeit - sind Ihre Reisedokumente noch gültig?
    Mitteilung vom:

    Bitte überprüfen Sie rechtzeitig vor Ferienreisen die Gültigkeitsdauer Ihres Passes oder Ihrer Identitätskarte. 

    Ein neuer Pass oder das Kombiangebot (Pass und Identitätskarte) ist unter www.schweizerpass.ch oder Tel. 062 835 19 28 zu beantragen. 

    Für die Ausstellung des Passes und des Kombiangebots ist beim Ausweiszentrum Aargau persönlich vorzusprechen. Die Identitätskarte kann weiterhin bei Ihrer Wohngemeinde beantragt werden. 

    Für eine neue Identitätskarte ist die persönliche Vorsprache am Schalter der Gemeindeverwaltung nötig (Minderjährige mit gesetzlichem Vertreter). Die alte Identitätskarte sowie ein aktuelles Passfoto (nicht älter als ein Jahr, neutraler Gesichtsausdruck, geschlossener Mund, Grösse 3.5 x 4.5 cm) sind mitzubringen. 

    Bei Verlust des Passes oder der Identitätskarte ist bei einer schweizerischen Polizeistelle Meldung zu erstatten, welche einen Verlustrapport erstellt. 

    Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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