Am Mittwoch, 25. September 2024 und Montag, 30. September 2024 bleibt die Verwaltung jeweils am Nachmittag infolge Abwesenheiten geschlossen. Besten Dank für Ihr Verständnis.
Mitteilungen
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18. September 2024 | Gemeindeverwaltung geschlossenMitteilung vom:
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18. September 2024 | Musikgesellschaft BünzenMitteilung vom:
Wir freuen uns, Sie auch dieses Jahr wieder an unserem gemütlichen Raclette-Plausch am Samstag, 21. September 2024 ab 17.00 Uhr und Sonntag, 22. September 2024 von 11.00 bis 15.00 Uhr, verwöhnen zu dürfen.
Am Samstagabend sorgen die «Ländler-Wurlitzer» für eine heimelige Stimmung. Am Sonntagnachmittag kommen wir in den musikalischen Genuss der «Waltenschwiler Brass Gang».
Dank der Kinderbetreuung am Samstag und Sonntag eignet sich der Raclette-Plausch vor allem auch für Familien.
An beiden Tagen laden wir Sie neben Raclette auch zu Kaffee und feinem Kuchen ein.
Wir freuen uns auf Sie und heissen Sie herzlich willkommen.
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10. September 2024 | Aargauer Familientag 2024Mitteilung vom:
Kennen Sie die vielfältigen Angebote für Familien?
Besuchen Sie den Aargauer Familientag an 18 Standorten im Kanton Aargau und entdecken Sie die Angebote für Familien. Am Aargauer Familientag erwartet Sie ein abwechslungsreiches Programm für Gross und Klein.
Mehr Infos unter www.ag.ch/afata
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10. September 2024 | Krankenkassen-Prämienverbilligung 2025Mitteilung vom:
Das gesamte Prämienverbilligungsverfahren läuft online ab. Die SVA Aargau schickt potenziell anspruchsberechtigten Personen bis am 30. September 2024 einen Anmeldecode für die Internetanmeldung. Sollten Sie bis Ende September 2024 keinen Code zur Anmeldung für die Prämienverbilligung 2025 erhalten haben, können Sie diesen direkt über die Website www.sva-ag.ch/pv bestellen.
Falls der Code verloren gegangen oder die Gültigkeit des Codes abgelaufen ist, kann sich die anspruchsberechtigte Person telefonisch unter der SVA-Hotline 062 836 82 97 melden. Sollte eine Person keinen Internetzugang haben, kann ein Antrag über die Gemeindezweigstelle oder direkt über die SVA eingegeben werden.
Die Antragsfrist läuft am 31. Dezember 2024 ab – danach können Sie keinen Antrag auf Prämienverbilligung 20254 mehr stellen.
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10. September 2024 | Steuerkonto im Smart Service PortalMitteilung vom:
Mit dem Steuerkonto des Kantons Aargau behalten die Aargauer Steuerzahlerinnen und Steuerzahler jederzeit den Überblick über den Stand ihrer Kantons-, Gemeinde- und Bundessteuern. Es erlaubt ihnen, bereits geleistete Zahlungen, ausstehende Rechnungen und eventuelle Guthaben einzusehen und nach Steuerart und -jahr zu filtern. Dank des integrierten QR-Rechnungscodes können offene Rechnungen schnell und einfach mit allen gängigen Banking-Apps gescannt und bezahlt werden. Das Steuerkonto bietet den Einwohnerinnen und Einwohnern die Möglichkeit, ihre Steuerangelegenheiten online einzusehen und bequem zu verwalten, und das alles ohne Einsatz von Papier, rund um die Uhr, von unterwegs oder bequem von zu Hause aus.
Der Zugriff auf das Steuerkonto erfolgt über eine gesicherte Verbindung. Keine der Informationen, die Sie mit diesen Seiten austauschen, können von anderen Personen im Web eingesehen werden. Weitere Informationen zu den Funktionalitäten und der Registration finden Sie auf der Website des Kantons Aargau: www.ag.ch/steuerkonto.
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10. September 2024 | Nationaler Tag der Bürgergemeinden und KooperationenMitteilung vom:
Wie bereits angekündigt, findet am 14. September 2024 ab 14:00 Uhr beim Gemeindehaus ein informativer Anlass für die gesamte Bevölkerung statt. Haben Sie schon einmal vom Kirchenturm auf das Dorf hinuntergeschaut? Oder wollten Sie schon immer einmal jemandem vom Balkon des Gemeinderatszimmers zuwinken? Für diese Besichtigungen sowie Verpflegung und ein gemütliches Beisammensein mit Darbietung des Musikvereins, laden wir Sie gerne ein. Der Gemeinderat und die Ortsbürgerkommission freuen sich auf zahlreiche Begegnungen.
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4. September 2024 | Verbot gewisser invasiver gebietsfremder PflanzenMitteilung vom:
Invasive gebietsfremde Arten können ökologische, ökonomische und gesundheitliche Schäden verursachen. Dennoch war bislang der Verkauf zahlreicher invasiver gebietsfremder Arten möglich. Am 1. März 2024 hat der Bundesrat beschlossen, das Inverkehrbringen bestimmter invasiver gebietsfremder Pflanzen zu verbieten.
Verboten wird die Abgabe bestimmter invasiver gebietsfremder Pflanzen an Dritte, so zum Beispiel der Verkauf, das Verschenken sowie die Einfuhr. Die vom Verbot betroffenen Pflanzen, darunter der Schmetterlingsstrauch, der Kirschlorbeer oder der Blauglockenbaum, werden in einem neuen Anhang der Freisetzungsverordnung aufgelistet. Pflanzen, die sich bereits in Gärten befinden, sind vom Verbot nicht betroffen. Es wird zudem das sogenannte Umgangsverbot erweitert. Es regelt, dass verschiedene invasive gebietsfremde Pflanzen in der Umwelt grundsätzlich nicht mehr verwendet werden dürfen, d.h. sie dürfen beispielsweise nicht mehr auf den Markt gebracht, angepflanzt oder vermehrt werden. Dies betrifft etwa den Götterbaum und die Kletterliane Kudzu.
Die Anpassungen der Verordnung sollen verhindern, dass zusätzliche invasive gebietsfremde Pflanzen in die Umwelt gelangen und sich dort weiter ausbreiten. Dies entspricht auch den Zielsetzungen der Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten. Der Bundesrat hat die Änderung der Freisetzungsverordnung auf den 1. September 2024 in Kraft gesetzt.
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4. September 2024 | Vermehrter Vandalismus in BünzenMitteilung vom:
In letzter Zeit ist es leider zu vermehrtem Vandalismus in der Gemeinde Bünzen gekommen. Die Bevölkerung wird gebeten, vor allem am Wochenende aufmerksam zu sein, was im Quartier passiert und verdächtige Aktivitäten unverzüglich der Polizei zu melden.
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4. September 2024 | Nachtruhe einhaltenMitteilung vom:
Die Bevölkerung wird auf die geltenden Zeiten für die Nachtruhe aufmerksam gemacht. Gemäss § 10 des Polizeireglementes ist in Wohngebieten (oder auf Wohngebiete einwirkende Gebiete) von 12.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 21.00 Uhr bis 06.00 Uhr, sowie ganztags an Sonn- und Feiertagen das Arbeiten mit lärmigen Geräten untersagt. Von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr ist in schlecht isolierten Räumen oder bei offenem Fenster jeglicher Lärm, der den Schlaf der Mitmenschen stören könnte, verboten. Ausgenommen sind Kirchen- und Weidenglocken, Arbeiten zur kurzfristigen Behebung eines Notstandes sowie in begründeten Fällen das landwirtschaftliche Gewerbe und Gärtnereibetriebe. Der Gemeinderat kann Ausnahmen bewilligen. Besten Dank für das Verständnis.
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4. September 2024 | Mittagstisch 60+ Pro SenectuteMitteilung vom:
Wir treffen uns wieder am Donnerstag, 12. September 2024, 12:00 Uhr im Restaurant Hecht in Rottenschwil zum gemeinsamen Mittagessen. Das Organisationsteam freut sich auf viele bekannte und neue Gesichter. Die Fahrten werden organisiert. Anmeldungen bitte an Silvia Hess, Tel. Nr. 056 666 1507 / 079 290 85 37.
September 2024
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