Abteilungen

Bestattungsamt

Hauptaufgaben

  • Beratung im Todesfall
  • Organisation von Bestattungen

Die Angehörigen von in Bünzen wohnhaft gewesenen Verstorbenen werden gebeten, beim Bestattungsamt vorzusprechen. Mitzubringen sind die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung (nur wenn zu Hause verstorben) sowie das Familienbüchlein (wenn vorhanden).

In Absprache mit den Angehörigen wird die Bestattungsart bestimmt (Feuer- oder Erdbestattung). Die Termine für die Beisetzung und Abdankung sind mit dem entsprechenden Pfarramt abzusprechen.  

Personen
Name Beschreibung E-Mail Telefon
Andrea Bolliger Gemeindeschreiberin andrea.bolliger@buenzen.ch 056 666 13 02
Denise Iten Gemeindeschreiberin-Stv. denise.iten@buenzen.ch 056 666 13 02
Einwohnerdienste

Hauptaufgaben:

  • Anmeldungen / Abmeldungen / Adressänderungen
  • Wohnsitzbescheinigungen / Heimatausweise
  • Anträge für Identitätskarten
  • Gesuche für Erteilung / Verlängerung von Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen

Für Ihre An- und Abmeldung oder Adressänderung in unserer Gemeinde steht Ihnen das Portal eUmzugCH zur Verfügung:

Der elektronische Umzug ermöglicht in der Schweiz niedergelassenen Schweizerinnen und Schweizern, sich elektronisch an- oder abzumelden. Das persönliche Vorsprechen am Schalter der Abteilung Einwohnerdienste ist bei der Verwendung des eUmzugs nicht mehr notwendig. Für ausländische Personen mit Wohnsitz in der Schweiz hängt die Zulässigkeit der Nutzung von eUmzug von der Ausweisart ab. Eine Abmeldung ins Ausland via eUmzug ist nicht möglich, hier ist zwingend das persönliche Vorsprechen notwendig!

An- und Abmeldungen von minderjährigen Kindern
Ein Zuzug oder Wegzug von minderjährigen Kindern darf nur durch einen sorgeberechtigten Elternteil vorgenommen werden. Bei Eltern mit getrenntem Wohnsitz ist der Abteilung Einwohnerdienste eine entsprechende Erklärung ausgefüllt abzugeben. Auf Verlangen sich auch Entscheide zur elterlichen Sorge der KESB oder des Gerichts vorzulegen. Bei einem Wegzug ins Ausland wird auf der Erklärung zwingend die Unterschrift von beiden Elternteilen benötigt!

Portal Drittmeldepflicht für alle Liegenschaftsverwaltungen sowie privaten Vermieter.

Personen
Name Beschreibung E-Mail Telefon
Beata Frei Leiterin Einwohnerdienste beata.frei@buenzen.ch 056 666 13 02
Finanzen

Hauptaufgaben:

  • Erstellung von Budget und Jahresrechnung
  • Erstellung der Aufgaben- und Finanzplanung
  • Inkasso Kantons- und Gemeindesteuern
  • Zahlungsverkehr
  • Hundesteuern
  • Gebührenrechnungen (Wasser, Abwasser, Abfall)
  • Bearbeitung Gesuche familienergänzende Kinderbetreuung
  • Lohnbuchhaltung
  • Versicherungen

Rechnungsführung:

  • Einwohnergemeinde Bünzen
  • Ortsbürgergemeinde Bünzen
  • Röm.-Kath. Kirchengemeinde Bünzen und Besenbüren
  • Abwasserband Chlostermatte
  • Kreisschule Bünz
Personen
Name Beschreibung E-Mail Telefon
Viola Staubli Leiterin Finanzen viola.staubli@buenzen.ch 056 666 18 28
Gemeindekanzlei

Hauptaufgaben Gemeindekanzlei:

  • Kontaktstelle zwischen der Bevölkerung, dem Gemeinderat und der Verwaltung
  • Vorbereitung und Nachbereitung der Sitzungen des Gemeinderates (Exekutive)
  • Administration der gemeinderätlichen Entscheide
  • Administration der Gemeindeversammlungen (Legislative), Protokollführung
  • Kommunikation/Publikationen
  • Koordinationsstelle im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR)
  • Beglaubigen von Unterschriften und Fotokopien
  • Organisation der Abstimmungen und Wahlen
  • Ausstellen von Leumundszeugnissen
  • Bestattungsdienst
  • Alimentenbevorschussung
  • Elternschaftsbeihilfe
  • Ordentliche Einbürgerung 
     

Hauptaufgaben Gemeindezweigstelle SVA:

  • Abgabe und Entgegennahme von Dokumenten und Formularen zur AHV/IV/EO/EL und FZ, Weiterleitung an die SVA Aargau, Beratung und Auskunftserteilung
  • Individuelle Prämienverbilligung (IPV). Hilfe beim Ausfüllen des Online-Antrages. 

Weiterführende detaillierte Informationen zu den Themen AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung), IV (Invalidenversicherung), FAK (Familienausgleichskasse), EO (Erwerbsersatzordnung), EL (Ergänzungsleistungen) und IPV (Individuelle Prämienverbilligungen) finden Sie direkt unter den nachstehenden Links:

https://sva-ag.ch

http://www.ahv-iv.info/

Personen
Name Beschreibung E-Mail Telefon
Andrea Bolliger Gemeindeschreiberin andrea.bolliger@buenzen.ch 056 666 13 02
Denise Iten Gemeindeschreiberin-Stv. denise.iten@buenzen.ch 056 666 13 02
Hauswarte und Bauamt

Hauptaufgaben Bauamt:

  • Brunnenmeister
     

Unterhalt und Werterhaltung der Gemeindeinfrastruktur, insbesondere

  • Strassen- und Flurwege
  • Entwässerungsanlagen
  • Friedhofanlage
  • Wasserversorgung
  • Abfallentsorgung
  • öffentliche Grünflächen und Anlagen
  • Unterhalt der Grünanlagen und Blumenrabatten
  • Gewässer
  • Winterdienst
  • Brunnenmeister

 

Hauptaufgaben Hauswart:

  • Hauswartung Schul- und Gemeindeanlagen 
  • Umgebungsarbeiten
  • Kultur- und Sportanlässe
Personen
Name Beschreibung E-Mail Telefon
André Lörtscher Hauswart andre.loertscher@buenzen.ch 079 585 71 19
Rebekka Furger Reinigungskraft
Soziale Dienste

Hauptaufgaben

  • Sozialberatung
  • Gesetzliche Sozialhilfe (materielle Hilfe)
  • Elternschaftsbeihilfe
  • Alimentenbevorschussung
  • Alimenteninkasso

Grundsatz

Die Schweizerische Bundesverfassung garantiert allen Personen / Familien in der Schweiz bei Notlagen finanzielle Hilfe und Beratung. Zuständig für die Gewährung dieser Hilfe ist die Wohngemeinde.

Der Umfang der finanziellen Unterstützung (Sozialhilfe) richtet sich nach den vom Kanton Aargau vorgegebenen Richtlinien.

Zur Errechnung des individuellen Sozialhilfeanspruchs wird ein Budget erstellt und das sozialhilferechtliche Existenzminimum errechnet.

Bestandteile des sozialhilferechtlichen Existenzminimums sind:

  • Lebensunterhalt (pauschaliert nach Anzahl Personen im gleichen Haushalt)
  • Wohnkosten
  • Medizinische Grundversorgung (Prämien der Krankenversicherung)
  • Individuelle situationsbedingte Leistungen
  • Erwerbsunkosten, Kosten für Fremdbetreuung von Kindern

Bei der Berechnung des sozialhilferechtlichen Existenzminimums nicht berücksichtigt werden Steuern, Schulden, Kredit- oder Darlehensraten oder betreibungsamtliche Lohnpfändungen. Wer mit seinen eigenen Mitteln (Erwerbseinkommen, Versicherungsleistungen, Renten, Unterhaltsbeiträge u.a.m.) das sozialhilferechtliche Existenzminimum nicht erreicht, hat Anspruch auf Sozialhilfe.

Wie gehen Sie vor, wenn Sie in einer Notlage sind und finanzielle Hilfe brauchen?

Für einen Ersttermin zur Besprechung Ihrer finanziellen und persönlichen Situation wenden Sie sich an die Gemeindekanzlei. Termine können jeweils für den Montag- Dienstag- oder Freitagvormittag vereinbart werden.

Personen
Name Beschreibung E-Mail Telefon
Andrea Bolliger Gemeindeschreiberin andrea.bolliger@buenzen.ch 056 666 13 02
Steuern

Hauptaufgaben

  • Führen des Steuerregisters und die notwendigen Kontrollen
  • Vorbereitung der Veranlagung für die Steuerkommission
  • Eröffnen der Veranlagungsverfügungen und Einsprache Entscheide
  • Errechnen der Steuerbeträge
  • Vorbereitung Liegenschaftsschätzungen nach Steuerrecht
  • Protokollführung der Steuerkommission
  • Prüfung der Steuererlassgesuche
  • Führen des Inventuramtes

Öffnungszeiten

Gemeindehaus Wohlen

Montag8.30 - 11.45 / 13.30 - 18.30
Dienstag - Donnerstag8.30 - 11.45 / 13.30 - 17.00
Freitag8.30 - 15.30

Gemeindehaus Bünzen

Donnerstag                8.00 - 11.30 / 14.00 - 18.00