Die Trockenheit und der fehlende Regen halten weiterhin an. Wir stellen fest, dass der Wasserverbrauch noch immer steigt. Die Versorgungssicherheit ist nach wie vor gewährleistet.
Die Gemeinde Bünzen ruft zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser auf.
Alle können zur Verringerung des Wasserverbrauches beitragen. Gartenflächen sind sparsam zu bewässern. Das Benutzen von Sprinkleranlagen für Rasenflächen wird untersagt. Das Waschen von Fahrzeugen, das Reinigen von Vorplätzen und Strassen sowie Wasserbezüge für das Be- und Nachfüllen von Pools ist verboten. Jeglicher Wasserbezug ab Hydranten ist verboten (Ausnahmen werden nur durch die Wasserversorgungen bewilligt).
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit der Publikation schriftlich Beschwerde beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, unterzeichnet sein sowie den angefochtenen Entscheid enthalten oder diesem beiliegen. Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen.
Gemäss § 46 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) vom 4. Dezember 2007 kann einer Verfügung aus wichtigen Gründen einer allfälligen Beschwerde die aufschiebende Wirkung entzogen werden. Aufgrund der aktuellen Wassermangellage besteht eine hohe zeitliche Dringlichkeit. Deshalb wird einer Beschwerde gegen diese Allgemeinverfügung die aufschiebende Wirkung entzogen.
Zuwiderhandlungen können mit einer Busse bis CHF 2'000 gebüsst werden.
Ferner bitten wir die Bevölkerung um umgehende Mitteilung an den Brunnenmeister, Andreas Kuhn, Bünzen (077 217 53 00) wenn Leitungsbrüche, Nässen in Landflächen oder Defekte an Hausinstallationen festgestellt werden.
Wir danken für Ihre Mithilfe.
Gemeinderat Bünzen