An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass die allgemeine Verfügung betreffend dem eingeschränkten Wasserbezug (Verbot) vom 2. Juli 2026 weiterhin Gültigkeit hat.
Die Trockenheit und der fehlende Regen halten weiterhin an, doch die Versorgungssicherheit ist nach wie vor gewährleistet.
Die Gemeinde Bünzen ruft trotzdem zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser auf.
Alle können zur Verringerung des Wasserverbrauches beitragen. Gartenflächen sind sparsam zu bewässern. Das Waschen von Fahrzeugen, das Reinigen von Vorplätzen und Strassen, das Benutzen von Sprinkleranlagen für Rasenflächen sowie Wasserbezüge für das Be- und Nachfüllen von Pools ist verboten. Jeglicher Wasserbezug ab Hydranten ist verboten (Ausnahmen werden nur durch die Wasserversorgung bewilligt).
Zuwiderhandlungen können mit einer Busse bis CHF 2'000 geahndet werden.
Weiter bitten wir die Bevölkerung um umgehende Mitteilung an den Brunnenmeister, Andreas Kuhn, Bünzen (056 666 19 63) wenn Leitungsbrüche, Nässen in Landflächen oder Defekte an Hausinstallationen festgestellt werden.