Mitteilung vom
16.01.2024
In letzter Zeit ist aufgefallen, dass vermehrt Hundekot auf Trottoirs und Feldwegen liegen gelassen wird. Gemäss § 5 des Hundegesetzes (HuG) sind Hundehalterinnen und Hundehalter verpflichtet, den Hundekot aufzunehmen und zu entsorgen. Der Gemeinderat ist befugt, bei Zuwiderhandlungen Massnahmen zu ergreifen. Der Gemeinderat dankt allen Hundehalter/innen, die ihrer Pflicht gewissenhaft nachkommen.