Unterschriftsbeglaubigungen sowie Beglaubigungen von Kopien werden von der Gemeindekanzlei ausgestellt.
Beglaubigung von Unterschriften
Folgende Punkte sind zu beachten:
- Es ist ein persönliches Erscheinen notwendig
- Mitzubringen ist ein gültiger Personalausweis (z.B. Identitätskarte, Pass, Führerausweis)
Die Gebühr für die Ausstellung einer Unterschriftenbeglaubigung beträgt CHF 20.00 (§ 23 Abs. 1c der Register- und Meldeverordnung, RMV)
Beglaubigung von Kopien
Folgende Punkte sind zu beachten:
- Das Originaldokument muss mitgebracht werden
- Die Gemeindekanzlei wird eine Farbkopie davon erstellen und diese beglaubigen
Die Gebühr für die Ausstellung einer beglaubigten Kopie beträgt CHF 10.00 für die erste und CHF 5.- für jede weitere Seite (§ 6 Abs. 1b Dekret über den Notariatstarif)
Abteilung