Beglaubigungen


Unterschriftsbeglaubigungen sowie Beglaubigungen von Kopien werden von der Gemeindekanzlei ausgestellt.


Beglaubigung von Unterschriften

Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Es ist ein persönliches Erscheinen notwendig
  • Mitzubringen ist ein gültiger Personalausweis (z.B. Identitätskarte, Pass, Führerausweis)


Die Gebühr für die Ausstellung einer Unterschriftenbeglaubigung beträgt CHF 20.00 (§ 23 Abs. 1c der Register- und Meldeverordnung, RMV)


Beglaubigung von Kopien

Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Das Originaldokument muss mitgebracht werden
  • Die Gemeindekanzlei wird eine Farbkopie davon erstellen und diese beglaubigen


Die Gebühr für die Ausstellung einer beglaubigten Kopie beträgt CHF 10.00 für die erste und CHF 5.- für jede weitere Seite (§ 6 Abs. 1b Dekret über den Notariatstarif)

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