Mitteilung vom
18.12.2024
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 5. November 2024 rechtskräftig geworden.
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 5. November 2024 rechtskräftig geworden.