Hundekontrolle – Hundetaxe 2024

Mitteilung vom
16.04.2024

Gestützt auf das Hundegesetz sind alle Hunde ab 3 Monaten meldepflichtig. Wir bitten alle Hundehalter, welche einen neuen Hund halten, diesen bei der Gemeindekanzlei anzumelden. Bitte reichen Sie Kopien von folgenden Dokumenten ein:

  • Heimtierausweis (ausgestellt durch Tierarzt) oder

  • Hundeausweis (ausgestellt durch ANIS bzw. AMICUS) oder

  • gelber Impfpass

  • Haltebewilligung (sofern nötig)

Sofern die Hundehalterinnen und Hundehalter in den Vorjahren die Dokumente eingereicht haben und keine Änderung eingetreten ist, wird ihnen Mitte Mai die Rechnung für die Hundetaxe 2024 im Betrag von CHF 120.00 zur Zahlung zugestellt. Weitere Massnahmen sind nicht nötig.

Falls ein gemeldeter Hund verstorben ist oder ein Besitzerwechsel stattgefunden hat, bitten wir Sie um Eintragung in der AMICUS-Hundedatei und zusätzlich um entsprechende Meldung bis 30. April 2024 an die Gemeindekanzlei Bünzen, Tel. 056 666 13 02 oder gemeindeverwaltung@buenzen.ch. Wir können dann die entsprechende Mutation im Register vornehmen und Sie erhalten keine unnötige Rechnung.