Gestützt auf das Hundegesetz sind alle Hunde ab 3 Monaten meldepflichtig. Wir bitten alle Hundehalter, welche einen neuen Hund halten, diesen bei der Gemeindekanzlei anzumelden. Bitte reichen Sie Kopien von folgenden Dokumenten ein:
Heimtierausweis (ausgestellt durch Tierarzt) oder
Hundeausweis (ausgestellt durch AMICUS) oder
gelber Impfpass
Haltebewilligung (sofern nötig)
Sofern die Hundehalterinnen und Hundehalter in den Vorjahren die Dokumente eingereicht haben und keine Änderung eingetreten ist, wird ihnen Mitte Mai die Rechnung für die Hundetaxe 2026 im Betrag von CHF 120.00 zur Zahlung zugestellt. Weitere Massnahmen sind nicht nötig.
Falls ein gemeldeter Hund verstorben ist oder ein Besitzerwechsel stattgefunden hat, bitten wir Sie um Eintragung in der AMICUS-Hundedatei und zusätzlich um entsprechende Meldung bis 30. April 2026 an die Gemeindekanzlei Bünzen, Tel. 056 666 13 02 oder gemeindeverwaltung@buenzen.ch. Wir können dann die entsprechende Mutation im Register vornehmen und Sie erhalten keine unnötige Rechnung.
Neuerungen ab 1.1.2026 - Umstellung auf digitale ePetCard
Wenn Sie bereits einen Hund besitzen, können Sie diesen wie bisher über www.amicus.ch verwalten oder alternativ die kostenlose Applikation animundo nutzen. Sobald Sie dort Ihr Amicus-Konto verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde einsehen, Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung), Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk) und Tod Ihres Hundes melden, sowie Vermisstmeldungen verwalten. Die bisherige PetCard kann nicht mehr nachbestellt werden, sondern steht Ihnen als elektronische ePetCard auf animundo zur Verfügung. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Mit der ePetCard haben Hundehaltende ihre Daten jederzeit digital verfügbar. Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.ch.