Jeder Tropfen zählt! - Allgemeine Verfügung eingeschränkter Wasserbezug (Verbot)

Mitteilung vom
27.07.2026

„Wann wird’s mal wieder richtig Sommer?“

Die grosse Freude über das schöne Wetter dürfen wir weiterhin zusammen teilen. Ebenso gross ist aber auch die Herausforderung, täglich frisches Trinkwasser zur Verfügung zu stellen.  

Wir erinnern daran, dass folgende Verbote nach wie vor gelten:

  • Verbot für das Waschen von Fahrzeugen
  • Verbot für das Reinigen von Vorplätzen und Strassen
  • Verbot für das Be- und Nachfüllen von Pools
  • Verbot für jeglichen Wasserbezug ab Hydranten

-> Ausnahmen müssen von der Wasserversorgung bewilligt werden!

Wenn Sie über einen Regenwassertank verfügen, dürfen Sie dieses Wasser natürlich für die oben erwähnten Arbeiten verwenden.

Gemeinderat Bünzen

 

An dieser Stelle wird auf die allgemeine Verfügung eingeschränkter Wasserbezug (Verbot) hingewiesen, welche seit dem 2. Juli 2026 gilt:

Die Trockenheit und der fehlende Regen halten weiterhin an. Wir stellen fest, dass der Wasserverbrauch noch immer steigt. Die Versorgungssicherheit ist nach wie vor gewährleistet.

Die Gemeinde Bünzen ruft zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser auf. 

Alle können zur Verringerung des Wasserverbrauches beitragen. Gartenflächen sind sparsam zu bewässern. Das Benutzen von Sprinkleranlagen für Rasenflächen wird untersagt. Das Waschen von Fahrzeugen, das Reinigen von Vorplätzen und Strassen sowie Wasserbezüge für das Be- und Nachfüllen von Pools ist verboten. Jeglicher Wasserbezug ab Hydranten ist verboten (Ausnahmen werden nur durch die Wasserversorgungen bewilligt). 

 

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit der Publikation schriftlich Beschwerde beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, unterzeichnet sein sowie den angefochtenen Entscheid enthalten oder diesem beiliegen. Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

Gemäss § 46 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) vom 4. Dezember 2007 kann einer Verfügung aus wichtigen Gründen einer allfälligen Beschwerde die aufschiebende Wirkung entzogen werden. Aufgrund der aktuellen Wassermangellage besteht eine hohe zeitliche Dringlichkeit. Deshalb wird einer Beschwerde gegen diese Allgemeinverfügung die aufschiebende Wirkung entzogen.

Zuwiderhandlungen können mit einer Busse bis CHF 2'000 gebüsst werden.

Ferner bitten wir die Bevölkerung um umgehende Mitteilung an den Brunnenmeister, Andreas Kuhn, Bünzen (077 217 53 00) wenn Leitungsbrüche, Nässen in Landflächen oder Defekte an Hausinstallationen festgestellt werden. 

 

Wir danken für Ihre Mithilfe.

Gemeinderat Bünzen