Mitteilung vom
16.04.2024
Stichtag für die Erhebung der Leerwohnungszählung 2024 ist der 1. Juni 2024.
Alle Hauseigentümer/innen werden gebeten, leerstehende, bewohnbare Wohnungen, die am Stichtag zur Miete oder zum Verkauf angeboten werden, bis spätestens 15. Mai 2024 der Gemeindeverwaltung zu melden (gemeindeverwaltung@buenzen.ch). Anzugeben sind auch leerstehende Einfamilienhäuser, die zum Verkauf oder zur Vermietung bestimmt sind.
Herzlichen Dank für Ihre Mitarbeit.