Feuerverbot!

Mitteilung vom
27.07.2026

Die Aussichten auf mehrtätigen Regen, welcher zur Entspannung der Brandgefahr nötig wäre, sind leider nach wie vor nicht vorhanden.

Für die Gemeinde Bünzen gilt deshalb bis auf Widerruf ein absolutes Feuerverbot sowohl auf öffentlichem wie auch privatem Gelände.

Das Benützen eines Gas- oder Elektrogrills ist unter Beachtung grösstmöglicher Vorsicht gestattet. 

Das Verbot beinhaltet auch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern jeglicher Art.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis, danken für die umsichtige Verhaltensweise und wünschen Ihnen einen tollen 1. August.

 

Gemeinderat Bünzrn