Feuer- und Feuerwerksverbot

Mitteilung vom
04.08.2026

Die Aussichten auf mehrtätigen Regen, welcher zur Entspannung der Brandgefahr nötig wäre, sind leider nach wie vor nicht vorhanden. Im ganzen Kanton Aargau gilt deshalb bis auf Widerruf ein absolutes Feuerverbot sowohl auf öffentlichem wie auch privatem Gelände. Das Benützen eines Gas- oder Elektrogrills ist unter Beachtung grösstmöglicher Vorsicht gestattet. Das Verbot beinhaltet auch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern jeglicher Art. Der Gemeinderat musste bei der Regionalpolizei bereits eine Anzeige wegen Verstosses gegen das Feuerverbot machen. 

Wir hoffen auf Ihr Verständnis und danken für die umsichtige Verhaltensweise.