Mitteilung vom
24.09.2026
Im September 2026 werden direkt durch das Kantonale Steueramt die Verfallanzeigen für die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern des laufenden Jahres verschickt. Dabei handelt es sich nicht um eine Mahnung, sondern es wird den Steuerpflichtigen mitgeteilt, was sie bereits bezahlt haben und welcher Betrag noch offen ist. Der Restbetrag ist per 31. Oktober 2026 zu begleichen.
Eine fristgerechte Bezahlung lohnt sich, denn ab dem 1. November 2026 wird auf dem noch offenen Betrag ein Verzugszins von 4.5 % berechnet. Die Verfallanzeige erhalten nur Steuerpflichtige, welche noch einen Ausstand haben.