Mitteilung vom
30.10.2024
Bis zum Ablauf der Nachmeldefrist für die Ersatzwahl eines Ersatzmitgliedes des Wahlbüros sind nicht mehr wählbare Kandidaten vorgeschlagen worden, als zu wählen sind. Gestützt auf § 33 Abs. 2 GPR hat das Wahlbüro die folgende Kandidatin als in stiller Wahl gewählt erklärt:
Coiro, Simona, 1990, von Weinfelden TG, Chilerain 1
Wahlbeschwerden (§§ 66 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte GPR) gegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung oder Durchführung der Wahl oder bei der Ermittlung des Wahlergebnisses sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, dem Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, einzureichen.