Verkehrsbeschränkung

Mitteilung vom
08.01.2026

An der Gemeindeversammlung vom 5. November 2025 wurde das Benützungsreglement Gemeindeliegenschaften (BRGL) genehmigt. 
Dieses ist am 15. Dezember 2025 in Rechtskraft erwachsen. Gemäss § 9, Abs. 5 dieses Reglementes ist die Zufahrt zum Seiteneingang Probelokal nur mit Bewilligung des Gemeinderates gestattet, ansonsten gilt ein Verbot für Motor-wagen, Motorräder, Motorfahrräder. Dieses Verbot bzw. die Verkehrsbeschränkung wird nun durch den Gemeinderat mit folgender Massnahme verfügt:

Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 wird folgende Verkehrsbeschränkung verfügt:

Bünzen
Chileweg Parzelle 213, neu ab Schulhausweg bis Bünzstrasse
Neu: Fahrverbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder (Signal 2.14)
         Zufahrt nur mit schriftlicher Bewilligung der Gemeinde

Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung sind innert 30 Tagen seit Publikation im Amtsblatt vom 8. Januar 2026 bis 9. Februar 2026 beim Gemeinderat Bünzen schriftlich zu erheben. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der Beschluss des Gemeinderates mit dem zugehörigen Übersichtsplan liegt während der Einsprachefrist in der Gemeindekanzlei zur Einsicht auf.