Verkehrsbeschränkungen

Mitteilung vom
18.06.2024

Es wird vermehrt festgestellt, dass private Motorfahrzeuge auf Wegen in der Landwirtschaftszone und ausserhalb von offiziellen Parkplätzen im Bereich des Gemeindegrenzgebietes von Waltenschwil und Bünzen abgestellt werden. Damit ist es oft schwierig, mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen und Geräten die damit entstehenden Engstellen passieren zu können. Aus diesem Grund erfolgt folgende, koordinierte Massnahme mit der Gemeinde Waltenschwil zusammen:

Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 werden folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt:

Bünzen

Flurstrasse Parzelle 850, Hüslirain/Sodbreiti, Einmündung von Bremgarterstrasse

Neu:    Fahrverbot für Motorwagen und Motorräder (Signal 2.13)

            Ausgenommen Landwirtschaft

 

Bünzen

Flurstrasse Parzelle 399, Hässel, Einmündung von Dorfstrasse, Waldhäusern

Neu:    Fahrverbot für Motorwagen und Motorräder (Signal 2.13)

            Ausgenommen Landwirtschaft

 

Bünzen

Flurstrasse Parzelle 401, Grossächer, Rütifeld, Einmündung von Dorfstrasse, Waldhäusern

Neu:    Fahrverbot für Motorwagen und Motorräder (Signal 2.13)

            Ausgenommen Landwirtschaft

 

Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind innert 30 Tagen seit Publikation im Amtsblatt vom 13. Juni 2024 bis 15. Juli 2024 beim Gemeinderat Bünzen schriftlich zu erheben. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der Beschluss des Gemeinderates mit den zugehörigen Übersichtsplänen liegt während der Einsprachefrist in der Gemeindekanzlei zur Einsicht auf.