Verkehrsbeschränkungen

Mitteilung vom
07.08.2024

Infolge Sanierung der Besenbürenstrasse wurde das Strassensicherheitskonzept neu begutachtet. Der Abschnitt des Chilewegs von der Besenbürenstrasse bis zum Schulhausweg soll eine Verkehrsbeschränkung erhalten. Es wurde in der Vergangenheit festgestellt, dass immer wieder private Fahrzeuge über den Fussgängerstreifen in den Chileweg fahren, resp. umgekehrt. Aus diesem Grund erfolgt folgende Massnahme:

Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 wird folgende Verkehrsbeschränkung verfügt:

Bünzen

Chileweg Parzelle 147, von Besenbürenstrasse bis Schulhausweg

Neu:    Fahrverbot für Motorwagen und Motorräder (Signal 2.13)

Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung sind innert 30 Tagen seit Publikation im Amtsblatt vom 8. August 2024 bis 9. September 2024 beim Gemeinderat Bünzen schriftlich zu erheben. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der Beschluss des Gemeinderates mit dem zugehörigen Übersichtsplan liegt während der Einsprachefrist in der Gemeindekanzlei zur Einsicht auf.