Zählung der leerstehenden Wohnungen

Mitteilung vom
23.04.2025

Stichtag für die Erhebung der Leerwohnungszählung 2025 ist der 1. Juni 2025. Alle Hauseigentümer/innen werden gebeten, leerstehende, bewohnbare Wohnungen, die am Stichtag zur Miete oder zum Verkauf angeboten werden, bis spätestens 15. Mai 2025 der Gemeindeverwaltung zu melden (gemeindeverwaltung@buenzen.ch). Anzugeben sind auch leerstehende Einfamilienhäuser, die zum Verkauf oder zur Vermietung bestimmt sind. Herzlichen Dank für Ihre Mitarbeit.