Zählung der leerstehenden Wohnungen

Mitteilung vom
22.04.2026

Stichtag für die Erhebung der Leerwohnungszählung 2026 ist der 1. Juni 2026. Alle Hauseigentümer/innen werden gebeten, leerstehende, bewohnbare Wohnungen, die am Stichtag zur Miete oder zum Verkauf angeboten werden, bis spätestens 15. Mai 2026 der Gemeindeverwaltung zu melden (gemeindeverwaltung@buenzen.ch). Anzugeben sind auch leerstehende Einfamilienhäuser, die zum Verkauf oder zur Vermietung bestimmt sind. Herzlichen Dank für Ihre Mitarbeit.