Adressauskunft

Die Abteilung Einwohnerdienste erteilt Einzelauskünfte über Adressen. 

Es werden keine telefonischen Auskünfte an Privatpersonen und privatrechtliche Institutionen erteilt. 

Adressauskünfte können schriftlich oder per Mail gemeindeverwaltung@buenzen.ch angefragt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, Adressauskünfte persönlich am Schalter der Einwohnerdienste zu erhalten. Ein Interessensnachweis ist immer erforderlich.

Die Gebühr für eine Adressauskunft beträgt CHF 20.- (§ 23 Abs. 1d der Register- und Meldeverordnung, RMV)

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