Besuchsaufenthalt / Verpflichtungserklärung
Besuchsaufenthalt für visumspflichtige Ausländerinnen und Ausländer
Möchte eine visumspflichtige Person als Besucher in die Schweiz einreisen, muss sie vor der Einreise beim zuständigen schweizerischen Konsulat / Botschaft seines Wohnortes ein Visum beantragen. Die Auslandvertretung entscheidet, ob der Gesuchsteller eine Verpflichtungserklärung benötigt.
Wenn Sie eine visumspflichtige Person in die Schweiz einladen möchten, haben Sie wie folgt vorzugehen: