Handlungsfähigkeitszeugnis

Das Handlungsfähigkeitszeugnis wird von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ausgestellt. Zuständig ist die KESB am aktuellen Wohnsitz der Person, deren Handlungsfähigkeit bescheinigt werden soll. Zuständig für Bünzen ist:

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Bezirksgericht Muri (KESB)

Familiengericht
Seetalstrasse 8
5630 Muri