Einzahlungsscheine Steuern

Unter Angabe des entsprechenden Steuerjahres können leere Einzahlungsscheine bestellt werden.

Bitte beachten Sie, dass die Zahlungsfrist durch die Bestellung von Einzahlungsscheinen nicht verlängert wird.

Ein allfälliges Stundungsgesuch muss schriftlich bei der Abteilung Finanzen eingereicht werden.

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