Finanzen

Ratenzahlung Steuern

Bei Vorliegen besonderer Verhältnisse können für Steuerbeträge Ratenzahlungen bewilligt werden. Die Ratenzahlungen sind so festzusetzen, dass Rückstände in absehbarer Zeit aufgeholt werden und nicht noch mehr Steuerschulden auflaufen.

Die Zahlungsfrist ist, solange Sie keine Bestätigung seitens der Finanzverwaltung Bünzen erhalten haben, nicht verlängert.

Einzahlungsscheine Steuern

Unter Angabe des entsprechenden Steuerjahres können leere Einzahlungsscheine bestellt werden.

Bitte beachten Sie, dass die Zahlungsfrist durch die Bestellung von Einzahlungsscheinen nicht verlängert wird.

Ein allfälliges Stundungsgesuch muss schriftlich bei der Abteilung Finanzen eingereicht werden.