Bei Vorliegen besonderer Verhältnisse können für Steuerbeträge Ratenzahlungen bewilligt werden. Die Ratenzahlungen sind so festzusetzen, dass Rückstände in absehbarer Zeit aufgeholt werden und nicht noch mehr Steuerschulden auflaufen.
Die Zahlungsfrist ist, solange Sie keine Bestätigung seitens der Finanzverwaltung Bünzen erhalten haben, nicht verlängert.
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