Gesuch Lernfahrausweis
Zuständige Behörde für die Ausstellung eines Lernfahrausweises ist das Strassenverkehrsamt des Kantons Aargau.
Zuständige Behörde für die Ausstellung eines Lernfahrausweises ist das Strassenverkehrsamt des Kantons Aargau.
Wer sich vorübergehend in einer Gemeinde aufhält, hat einen Heimatausweis zu hinterlegen. Der Heimatausweis muss bei der Abteilung Einwohnerdienste des Niederlassungsortes bestellt werden. Für die Bestellung eines Heimatausweises melden Sie sich bitte bei den Einwohnerdiensten oder verwenden das untenstehende Formular. Die Kosten betragen CHF 20.00. Der Heimatausweis ist auf max. fünf Jahre befristet.
Bitte melden Sie uns Ihren Zu- oder Wegzug sowie Ihren Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde Bünzen persönlich oder via eUmzug innert 14 Tagen nach Umzug.
Am Schalter benötigen wir folgende Unterlagen:
Hauptaufgaben:
Für Ihre An- und Abmeldung oder Adressänderung in unserer Gemeinde steht Ihnen das Portal eUmzugCH zur Verfügung: