Soziale Dienste
Soziale Dienste
Hauptaufgaben
- Sozialberatung
- Gesetzliche Sozialhilfe (materielle Hilfe)
- Elternschaftsbeihilfe
- Alimentenbevorschussung
- Alimenteninkasso
Grundsatz
Die Schweizerische Bundesverfassung garantiert allen Personen / Familien in der Schweiz bei Notlagen finanzielle Hilfe und Beratung. Zuständig für die Gewährung dieser Hilfe ist die Wohngemeinde.
Der Umfang der finanziellen Unterstützung (Sozialhilfe) richtet sich nach den vom Kanton Aargau vorgegebenen Richtlinien.